Kurzzeit- / Verhinderungspflege

Kurzzeit- / Verhinderungspflege – Entspannung und Erholung für pflegende Angehörige.
Die Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Alltagsstress zu erholen, Urlaub oder eine Kur zu machen oder Krankheitszeiten zu überbrücken. Die Unterbringungszeit kann individuell abgesprochen werden. Sie können sich dabei auf die Leistungsfähigkeit einer großen Einrichtung und die Betreuung durch ein erfahrenes Pflegeteam verlassen.

Tägliches Heimentgelt – Kurzzeitpflege

Für die Kurzzeitpflege gilt derzeit folgendes tägliches Heimentgelt:

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegevergütung pro Tag 89,02 € 105,20 € 122,06 € 129,62 €
Ausbildungsvergütung 4,68 € 4,68 € 4,68 € 4,68 €
Entgelt für Unterkunft (Selbstzahleranteil) 17,80 € 17,80 € 17,80 € 17,80 €
Entgelt für Verpflegung (Selbstzahleranteil) 15,05 € 15,05 € 15,05 € 15,05 €
Investitionskosten (Selbstzahleranteil) 14,94 € 14,94 € 14,94 € 14,94 €
Tägliches Gesamtentgelt 141,49 € 157,67 € 174,53 € 182,09 €
         

Bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (Pflegegrad 2 - 5) übernehmen die Pflegekassen auf Antrag einen Teil der Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen. Zurzeit sind das 1.774,00 €.