Multiple Sklerose

Multiple Sklerose – MS-Pflegebereich.
Da die Bewohner der MS-Station deutlich jünger sind als der Durchschnitt der übrigen Heimbewohner, haben wir speziell für sie einen Bereich mit acht Einzelzimmern geschaffen. Die Pflege und Betreuung geschieht durch qualifizierte Alten- und Krankenpflegekräfte. Ganzheitliche und aktivierende Pflege hat hier einen ganz besonderen Stellenwert, um die Eigenkräfte und Fertigkeiten der Bewohner zu erhalten und zu stärken. Es findet spezielle Krankengymnastik im gut ausgestatteten Gymnastikraum statt.

Tägliches Heimentgelt – MS-Pflege

Für die vollstationäre Pflege gilt derzeit folgendes durchschnittliches (30,42 Tage), monatliches Heimentgelt:
(Der monatliche Eigenanteil wird auf Grund von Rundungsdifferenzen einheitlich ausgewiesen).

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegevergütung pro Tag 119,07 € 135,24 € 152,10 € 159,66 €
Pflegevergütung 3.622,11 € 4.114,00 € 4.626,88 € 4.856,86 €
Ausbildungsvergütung 173,09 € 173,09 € 173,09 € 173,09 €
Entgelt für Unterkunft 562,77 € 562,77 € 562,77 € 562,77 €
Entgelt für Verpflegung 545,43 € 545,43 € 545,43 € 545,43 €
Investitionskosten 316,98 € 316,98 € 316,98 € 316,98 €
Gesamtkosten 5.220,37 € 5.712,27 € 6.225,15 € 6.455,12 €
Abzgl. Pflegegeld 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Eigenanteil 4.450,15 € 4.450,15 € 4.450,15 € 4.450,15 €
EEE monatlich 2.851,88 € 2.851,88 € 2.851,88 € 2.851,88€

Bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (Pflegegrad 2 - 5) übernehmen die Pflegekassen auf Antrag einen Teil der Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen. Zurzeit sind das monatlich in den einzelnen Pflegegraden.

Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gem. §43c SGB XI

Seit Januar 2024 gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss zu den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen an den Pflegekosten („pflegebedingter Eigenanteil“ inkl. Ausbildungszuschlag und Ausbildungsumlage).

Die Höhe der Zuzahlung ist gestaffelt nach der Dauer des vollstationären Heimaufenthalts und beträgt
im 1. Jahr 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 %, ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils der Pflegebedürftigen. Die Pflegekassen stellen die Höhe des Leistungszuschlages fest und teilen diesen den Einrichtungen mit.