Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Kurzzeit- / Verhinderungspflege – Entspannung und Erholung für pflegende Angehörige.
Die Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Alltagsstress zu erholen, Urlaub oder eine Kur zu machen oder Krankheitszeiten zu überbrücken. Die Unterbringungszeit kann individuell abgesprochen werden. Sie können sich dabei auf die Leistungsfähigkeit einer großen Einrichtung und die Betreuung durch ein erfahrenes Pflegeteam verlassen.
Für die Kurzzeitpflege gilt ab 01.07.2026 folgendes tägliches Heimentgelt:
| Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegevergütung pro Tag | 108,21 € | 125,11 € | 142,73 € | 150,65 € |
| Ausbildungsvergütung | 5,40 € | 5,40 € | 5,40 € | 5,40 € |
| Entgelt für Unterkunft (Selbstzahleranteil) | 21,01 € | 21,01 € | 21,01 € | 21,01 € |
| Entgelt für Verpflegung (Selbstzahleranteil) | 18,07 € | 18,07 € | 18,07 € | 18,07 € |
| Investitionskosten (Selbstzahleranteil) | 14,94 € | 14,94 € | 14,94 € | 14,94 € |
| Tägliches Gesamtentgelt | 167,63 € | 184,53 € | 202,15 € | 210,07 € |
Bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (Pflegegrad 2 - 5) übernehmen die Pflegekassen auf Antrag einen Teil der Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen. Zurzeit sind das 3.539,00 €.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet pflegebedürftigen Menschen eine vorübergehende Unterbringung mit professioneller Pflege und Betreuung. Sie ermöglicht es Angehörigen, sich vom Pflegealltag zu erholen, Urlaub oder eine Kur zu machen oder krankheitsbedingte Ausfälle zu überbrücken.
Das Angebot richtet sich an pflegebedürftige Menschen, deren Versorgung für einen begrenzten Zeitraum sichergestellt werden muss. Es ist insbesondere für Situationen geeignet, in denen pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind oder eine Entlastung benötigen.
Die Dauer des Aufenthalts kann individuell mit der Einrichtung abgesprochen werden. Das erfahrene Pflegeteam unterstützt die Gäste während ihres Aufenthalts und sorgt für die notwendige Betreuung.
Das tägliche Gesamtentgelt richtet sich nach dem Pflegegrad. Laut der auf der Webseite veröffentlichten Tabelle beträgt es 152,94 Euro bei Pflegegrad 2, 169,83 Euro bei Pflegegrad 3, 187,45 Euro bei Pflegegrad 4 und 195,38 Euro bei Pflegegrad 5. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind darin enthalten.
Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag einen Teil der Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen. Auf der Webseite ist hierfür ein Betrag von 1.854 Euro angegeben. Die individuelle Kostenübernahme und die verfügbaren Leistungen sollten vor Beginn des Aufenthalts mit der Pflegekasse geklärt werden.