Pflegekonzept
Das Pflegekonzept einer sogenannten aktivierenden Pflege bezieht bewusst die Ressourcen des Bewohners, seine verbliebenen Kräfte und Energien mit ein und macht diese für die Pflege nutzbar. Professionelle Hilfe wird nur da angeboten, wo sie benötigt wird. Ziel ist es, verbliebene Fähigkeiten zu erhalten und nicht mehr vorhandene Fähigkeiten so weit wie möglich zu reaktivieren. Bei dieser aktivierenden Pflege werden insbesondere das Selbstbestimmungsrecht, die Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners berücksichtigt.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Stolz ist St. Elisabeth auf seinen großen Kreis der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Bei nahezu allen Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Hauses wirken ehrenamtliche Helfer mit. Dieser Kreis von Helfern stellt einen unverzichtbaren Bestandteil im zwischenmenschlichen Beziehungsgeflecht dar.
Regelleistung für alle Bewohner
Die vollstationäre Versorgung umfasst für jeden Bewohner eine Versorgung mit den erforderlichen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung. Diese erforderlichen Leistungen sind mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten. Der Inhalt der auf der Grundlage des Versorgungsvertrages zu erbringenden erforderlichen Regelleistungen ist nach Art, Inhalt und Umfang landeseinheitlich verbindlich zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen festgelegt (Rahmenvertrag nach § 72 SGB XI).