Der Heimbeirat

Der Heimbeirat ist das gesetzliche Mitwirkungsgremium und die zentrale Interessenvertretung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Heim. Durch ihn wirken die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv und selbstbestimmt an den Angelegenheiten des Heimbetriebs sowie den Aufenthaltsbedingungen, der Heimordnung, der Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis trifft.

Er setzt sich wie folgt zusammen (alphabetische Reihenfolge):

Herr Gerhard Bogenschütz, Frau Martha Gruber, Frau Brigitte Selenkowitsch.