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Altenpflege

Altenpflege – die Alternative … wenn die Pflege zuhause nicht mehr möglich ist.
Pflege ist für uns eine fortlaufende Entwicklung, die den ganzen Menschen mit seinem Körper, seinem Geist und seiner Seele betrachtet. Unser Pflege- und Betreuungskonzept ist darauf ausgerichtet, jeden dieser Bereiche gleichwertig und möglichst umfassend zu berücksichtigen.

Für die vollstationäre Pflege gilt ab 01.07.2026 folgendes durchschnittliches (30,42 Tage), monatliches Heimentgelt:
(Der monatliche Eigenanteil wird auf Grund von Rundungsdifferenzen einheitlich ausgewiesen).

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegevergütung pro Tag 108,21 € 125,11 € 142,73 € 150,65 €
Pflegevergütung 3.291,75 € 3.805,85 € 4.341,85 € 4.582,77 €
Ausbildungsvergütung 164,27 € 164,27 € 164,27 € 164,27 €
Entgelt für Unterkunft 639,12 € 639,12 € 639,12 € 639,12 €
Entgelt für Verpflegung 549,69 € 549,69 € 549,69 € 549,69 €
Investitionskosten 454,47 € 454,47 € 454,47 € 454,47 €
Gesamtkosten 5.099,30 € 5.613,40 € 6.149,40 € 6.390,33 €
Abzgl. Pflegegeld 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
Eigenanteil 4.294,39 € 4.294,39 € 4.294,39 € 4.294,39€
EEE monatlich 2.486,84 € 2.486,84 € 2.486,84 € 2.486,84 €

Bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (Pflegegrad 2 - 5) übernehmen die Pflegekassen auf Antrag einen Teil der Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen.

Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gem. §43c SGB XI

Seit Januar 2024 gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss zu den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen an den Pflegekosten („pflegebedingter Eigenanteil“ inkl. Ausbildungszuschlag und Ausbildungsumlage).

Die Höhe der Zuzahlung ist gestaffelt nach der Dauer des vollstationären Heimaufenthalts und beträgt
im 1. Jahr 15 % (397,67 €), im 2. Jahr 30 % (795,33 €), im 3. Jahr 50 % (1.325,56 €), ab dem 4. Jahr 75 % (1.988,33 €) des pflegebedingten Eigenanteils der Pflegebedürftigen. Die Pflegekassen stellen die Höhe des Leistungszuschlages fest und teilen diesen den Einrichtungen mit.

Die vollstationäre Altenpflege ist eine mögliche Alternative, wenn die Pflege und Betreuung zuhause nicht mehr gewährleistet werden können. Im St. Josef Haigerloch steht eine ganzheitliche Pflege im Mittelpunkt, die den Menschen mit seinen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen berücksichtigt.

Ganzheitliche Pflege bedeutet, Körper, Geist und Seele gleichermaßen zu berücksichtigen. Das Pflege- und Betreuungskonzept ist darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner möglichst umfassend einzubeziehen und eine individuelle Betreuung zu ermöglichen.

Die monatlichen Gesamtkosten hängen vom Pflegegrad ab und umfassen die Pflegevergütung, Ausbildungsvergütung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Laut der ab dem 1. Juli 2026 gültigen Tabelle liegen die monatlichen Gesamtkosten bei durchschnittlich 5.099,30 Euro für Pflegegrad 2 und 6.390,33 Euro für Pflegegrad 5.

Laut der aktuellen Kostentabelle beträgt der ausgewiesene monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich 4.294,39 Euro. Die tatsächlichen finanziellen Belastungen können sich durch individuelle Leistungen und Zuschüsse verändern. Für eine persönliche Berechnung empfiehlt sich eine Beratung durch die Einrichtung und die Pflegekasse.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI erhalten. Dieser Zuschuss steigt mit der Dauer des vollstationären Aufenthalts: Im ersten Jahr beträgt er 15 %, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 % des maßgeblichen pflegebedingten Eigenanteils. Die Pflegekasse berechnet den individuellen Zuschuss und informiert die Einrichtung über dessen Höhe.